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Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung können sich alle nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern. Dazu gehören:

  • Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der sog. Jahresarbeits-entgeltgrenze; die Grenze bezieht sich auf das Jahresbruttogehalt und wird bei einem Einkommen von derzeit 48.150 € erreicht,
  • Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, da diese Beihilfe erhalten) und
  • Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens

In der privaten Krankenversicherung wird für jede versicherte Person ein separater Beitrag erhoben. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund der Faktoren Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand (bei Vertragsabschluss) und der zu versichernden Leistung. Sollte sich der Gesundheitzustand während der Versicherungsdauer ändern, wird für den erkrankten Versicherten der Beitrag NICHT angehoben, weil er jetzt krank ist. Beitragsanpassung erfolgen für eine Tarifgruppe und nicht für den einzelnen Versicherten.

 

Aufgrund der allgemein höheren Lebenserwartung von Frauen und einer anderen Risikobewertung bei der Gesundheiteinschätzung zahlen Frauen i.d.R. höhere Beiträge als Männer. Letzteres wird sich ab dem 01.01.2008, aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG),welches am 18.08.2006 in Kraft getreten ist, leicht ändern, da unterschiedliche Behandlung bei den Beiträgen und Leistungen nur zulässig ist, wenn die PKV-Unternehmen den Nachweis erbringen, dass die Rechnungsgrundlagen beispielsweise für Männer und Frauen unterschiedlich sind.

Dies gilt explizit nicht für Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten. Zur Vermeidung einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts sind die Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten zukünftig in den Beiträgen nicht mehr nur von Frauen zu tragen, sondern zu gleichen Teilen von Frauen und Männern. In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Leistungserbringung nach dem sog. Kostenerstattungsprinzip d.h. die Behandlung und die Medikation ist nicht wie in der gesetzl. Krankenversicherung vorgegeben, sondern kann vom Arzt, in Abstimmung mit dem Patienten, weitestgehend frei bestimmt werden. Der Arzt stellt seine Rechnung dann nach der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte.